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BVerwG, 20.09.1974 - IV C 4.74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einjahresfrist zur Einlegung einer Untätigkeitsklage - Behördliche Zusage einer nochmaligen Prüfung der Sache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.05.1973 - 304 VI 71
- BVerwG, 22.11.1973 - IV B 107.73
- BVerwG, 20.09.1974 - IV C 4.74
Papierfundstellen
- DVBl 1974, 912
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.09.1973 - IV C 35.72
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Belehrung über die Jahresfrist im …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1974 - IV C 4.74
Der erkennende Senat hat dazu am 21. September 1973 - BVerwG IV C 35.72 - (DÖV 1974, 98) entschieden, daß solche besonderen Umstände vorliegen, wenn dem Bürger von der Behörde mitgeteilt wird, der Sachverhalt werde erneut geprüft und die Sache der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorgelegt werden. - BVerwG, 23.10.1969 - IV B 123.69
Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1974 - IV C 4.74
An dieser Rechtsprechung ist im Beschluß vom 23. Oktober 1969 - BVerwG IV B 123.69 - (Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 6) festgehalten worden. - BVerwG, 11.02.1969 - IV B 129.68
Verletzung der Aufklärungspflicht durch Unterlassung des Verlesens von günstigen …
Auszug aus BVerwG, 20.09.1974 - IV C 4.74
Nunmehr durfte sie mit der Klage nicht wiederum ein Jahr lang warten, Vielmehr hat der Senat am 11. Februar 1969 - BVerwG IV B 129.68 - (Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 5) entschieden, daß nach Wegfall der besonderen Verhältnisse im Sinne des § 76 VwGO eile Klagefrist entsprechend § 74 Abs. 1 VwGO nur noch für eine auf einen Monat beschrankte Dauer läuft.
- BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78
Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …
Danach durfte er mit der Klageerhebung nicht mehr bis zum 7. Juli 1967 warten, da ihm nach Wegfall der besonderen Verhältnisse in entsprechender Anwendung des § 74 Abs. 1 VwGO nur noch eine Überlegungsfrist von einem Monat zustand (Beschlüsse vom 11. Februar 1969 - BVerwG 4 B 129.68 - [Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 5] und vom 23. Oktober 1969 - BVerwG 4 B 123.69 - [Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 6]; Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG 4 C 4.74 - [Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 16]). - BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 2.95
Verwaltungsprozeßrecht: Unwirksamkeit einer bedingten Widerspruchsrücknahme - …
Hätten besondere Umstände der genannten Art vorgelegen, so wäre daran zu denken, daß - entsprechend den vom Bundesverwaltungsgericht zu § 76 VwGO entwickelten Grundsätzen (vgl. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG 4 C 4.74 - Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 16) - die Klage erst nach Wegfall dieser besonderen Umstände binnen der üblichen Klagefrist (§ 74 Abs. 1 VwGO, § 142 Abs. 1 FlurbG a.F.) hätte erhoben werden müssen; bis dahin wäre der Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans hinausgeschoben worden. - VGH Bayern, 20.04.2004 - 13 A 02.718
Sachentscheidung des Gerichts bei Zurückweisung eines Widerspruchs als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 17.07.1986 - 3 C 30.84
Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Bindung an die rechtliche …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß zwar nach Wegfall der besonderen Verhältnisse im Sinne des § 76 VwGO die Klage alsbald, innerhalb eines Monats, erhoben werden (vgl. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG 4 C 4.74 - <DVBl. 74, 912>; Beschluß vom 24. März 1975 - BVerwG 4 B 20.75 -).